Qualifizierung
zum/zur ProfilPASS-Berater/in

Beratungspersonen, die den ProfilPASS in ihrer Beratungspraxis einsetzen möchten, können sich im Rahmen einer zweitägigen Qualifizierung zur ProfilPASS-Beraterin bzw. zum ProfilPASS-Berater zertifizieren lassen. Durchgeführt werden die Qualifizierungen von zertifizierten ProfilPASS-Multiplikator/inn/en (siehe unten).
Die Beraterqualifizierung ist modularisiert aufgebaut und enthält neben der zweitägigen Präsenzphase (16 Ustd) Phasen der eigenständigen Vor- und Nachbereitung (2 Ustd).
Durch die Qualifizierung zur ProfilPASS-Beraterin bzw. zum ProfilPASS-Berater werden die Teilnehmenden befähigt, den ProfilPASS gemäß seiner Philosophie und seiner Standards einzusetzen.
Hinweise:
- Die ProfilPASS-Qualifizierung ersetzt keine beraterische Ausbildung!
- Die Zertifizierung als ProfilPASS-Beraterin oder -Berater ist zwei Jahre gültig, danach ist eine Re-Zertifizierung notwendig.
Seminarinhalte
Die zweitägige ProfilPASS-Qualifizierung (16 Ustd) umfasst vier Module mit folgenden Inhalten:
Modul 1: Das ProfilPASS-System
- Entstehung des ProfilPASS
- Ordner und Beratungskonzept
- Ziele und Philosophie
- Theoretische Grundlagen
Modul 2: Die Erfassung von Kompetenzen
In diesem Modul erarbeiten sich die Teilnehmenden alle Abschnitte des ProfilPASS anhand ihrer eigenen Bildungsbiografie.
- Biografischer Überblick
- Tätigkeitserfassung
- Kompetenzermittlung in vier Schritten
- Kompetenzbilanzierung
Modul 3: Die Entwicklung von Kompetenzen
- Kompetenzen für die Wissensgesellschaft
- Zielformulierung und Aktionsplanung
- Bedeutung von Nachweisen
- Netzwerkbildung
Modul 4: Die Realisierung
- Umsetzungsszenarien
- Good-practice-Beispiele
- Qualitätssicherung
- Unterstützungsangebote
Zur eigenständigen Vor- und Nachbereitung (2 Ustd) gehören die Lektüre von Grundlagentexten zum ProfilPASS sowie Anwendungsübungen mit dem ProfilPASS.
Voraussetzungen für die Qualifizierung
Die ProfilPASS-Qualifizierung richtet sich an Personen, die über Beratungsqualifikationen verfügen und beratend tätig sind. In der Regel sollten ein Hochschulabschluss, vorzugsweise mit Bezug zu beratenden Tätigkeiten, und mehrjährige Beratungserfahrung vorliegen. Um dem Konzept der Anerkennung informell und non-formal erworbener Kompetenzen gerecht zu werden, kann ein Hochschulabschluss durch den Nachweis einer umfangreichen Berufserfahrung sowie der Teilnahme an beratungsspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen ersetzt werden.
Mit Hochschulabschluss
- Beratungserfahrung im psycho-sozialen Bereich / Bildungsbereich: 2 Jahre im Hauptberuf oder 3 Jahre im Nebenberuf/Ehrenamt
- Aus- und Weiterbildung in der Beratung: Optional
Ohne Hochschulabschluss
- Beratungserfahrung im psycho-sozialen Bereich / Bildungsbereich: 3 Jahre im Hauptberuf oder 4 Jahre im Nebenberuf/Ehrenamt
- Aus- und Weiterbildung in der Beratung: Ja
ProfilPASS-Multiplikator/innen

Bundesweit bieten rund 40 Multiplikator/inn/en ProfilPASS-Qualifizierungen und Re-Zertifizierungen an. Alle ProfilPASS-Multiplikator/inn/en verfügen über langjährige Beratungserfahrungen mit dem ProfilPASS und wurden für ihre Tätigkeit als Multiplikator/in ausgebildet.